Haftpflichtversicherung Anwalt

 

Die Haftpflichtversicherung für den Anwalt teilt sich in der Regel in zwei Versicherungen aus.
  1. Die Betriebshaftpflichtversicherung die die Risiken aus Personen-und Sachschäden abdeckt, vielfach aus Bürohaftpflicht bezeichnet.
  2. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, oft auch auch Berufshaftpflichtversicherung bei Anwälten bezeichnet
Die Bürohaftpflicht ist sehr oft schon für einen Beitrag um die 120 € p.a. zu bekommen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist da schon teurer, aber unumgänglich für eine Zulassung als Anwalt. Die Haftpflichtversicherung für den Anwalt muss auch gewissen gesetzlichen Bestimmungen genügen, wie z.B: eine Mindestversicherungssumme von 250.000 € die 4-fach mindestens je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen muss. Höhere Versicherungssummen sind in der Regel aber sinnvoller.

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